Dimanche, 19 mai 2019

Grünliberale erfreut über doppeltes NEIN zu den kantonalen Sozialhilfevorlagen

Für die Grünliberalen ist unbestritten, dass bei der Sozialhilfe politischer Handlungsbedarf besteht. Die beiden Vorlagen, die heute zur Abstimmung kamen, waren aber nicht zielführend. Vielmehr hätten sie zu einer Verschlechterung gegenüber dem Status quo geführt. Die Grünliberalen haben daher beide Vorlagen zur Ablehnung empfohlen und sind nun erfreut, dass die Stimmbevölkerung zum selben Schluss kam. Damit ist der Weg frei für bessere Massnahmen zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe. Einerseits braucht es schweizweit einheitliche Grundsätze über ein Konkordat oder ein Rahmengesetz, andererseits einen besseren Vollzug im Kanton Bern.

Die Sozialhilfe als System zur Unterstützung von Personen in wirtschaftlich schwierigen Situationen nimmt einen wichtigen Platz in der Schweizer Sozialpolitik ein. Die Erwartungen an die Sozialhilfe bewegen sich im Spannungsfeld zwischen dem Gewähren staatlicher Hilfe und dem Einfordern von Eigenverantwortung. Entsprechend sorgfältig muss vorgegangen werden, wenn die Sozialhilfe an neue wirtschaftliche, gesellschaftliche und demografische Gegebenheiten angepasst wird.

 

«Weder der rechte Rasenmäher noch die linke Giesskanne werden den Anforderungen an eine Sozialhilferevision gerecht. Wir möchten auch hier einen dritten, differenzierteren Weg gehen», sagt Parteipräsident Casimir von Arx. Sozialpolitische Neuerungen müssen fair und möglichst marktkompatibel sein, und sie sollen Schwelleneffekte abbauen, statt neue zu schaffen. Ausserdem braucht es ausserhalb der Sozialhilfe präventive Massnahmen, damit der Bedarf nach Sozialhilfe sinkt, beispielsweise die Einführung altersunabhängiger BVG-Arbeitgeberbeiträge und neue Instrumente zur Förderung der individuellen Weiterbildung.

Schweizweit einheitliche Grundsätze

Die beiden heute abgelehnten Vorlagen hatten gemeinsam, dass sie unsinnige kantonale Alleingänge gewesen wären. Die wichtigsten Grundsätze der Sozialhilfe müssen aber schweizweit einheitlich und fachlich fundiert geregelt werden: einerseits, damit kein Unterbietungswettbewerb zwischen den Kantonen beginnt, andererseits, damit überall mit schlüssigen, klar bezifferten Tarifen gearbeitet, statt in jedem Kanton separat nach Bauchgefühl legiferiert wird. Dazu braucht es ein Sozialhilfe-Konkordat oder -Bundesrahmengesetz, wie es Nationalrätin Kathrin Bertschy fordert (1). Es ist nun am Bundesparlament, diesen Schritt zu tun, der angesichts der verbreiteten Unzufriedenheit heute dringender denn je ist.

 

Verbesserter Vollzug in den Kantonen

Der Handlungsbedarf im Kanton Bern liegt hingegen bei der Entwicklung innovativerer Wiedereingliederungsmassnahmen und bei einer Professionalisierung und Vereinheitlichung der Vollzugsstandards. Ein erster Schritt dazu ist der Pilotversuch für ein unabhängiges Sozialdienst-Revisorat. Grossrat Thomas Brönnimann, auf dessen Vorstoss (2) der Pilotversuch zurückgeht: «Zurück auf Feld Eins. Das doppelte Nein bedeutet nicht, dass es keinen Hand-ungsbedarf gibt – der Status quo ist keine Zukunftslösung. Die wahren Probleme im Sozialbereich liegen im Vollzug auf Gemeindeebene.»

 

Weiterführende Informationen

(1) Motion «Die Sozialhilfe mit einem schlanken Rahmengesetz oder einem Konkordat koordinieren» von Kathrin Bertschy: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20174167

(2) Motion «Gleiche Vollzugsstandards für Sozialhilfe im ganzen Kanton Bern» von Thomas Brönnimann: https://www.gr.be.ch/gr/de/index/geschaefte/geschaefte/suche/geschaeft.gid-cb61ea1fd05c4677948d6fd42a725240.html