Da sich die betroffenen Gemeinden klar über gesetzliche Vorschriften hinweggesetzt haben, muss auch eine finanzielle Beteiligung durch diese Gemeinden am Mehraufwand, der durch die Abstimmungswiederholung entsteht, ins Auge gefasst werden.
Die Grünliberalen möchten betonen, dass sie die Abstimmungswiederholung nicht deshalb begrüssen, weil die Abstimmung im Februar nicht im Sinne der glp war – Abstimmungsniederlagen muss eine politische Partei in unserem vorbildlichen, direktdemokratischen System akzeptieren können. Gleichzeitig muss aber der Entscheid des unabhängigen Verwaltungsgerichts, das eine Nachzählung angeordnet hat, ebenso respektiert werden. Da diese Nachzählung in mehreren Gemeinden nicht möglich ist, da die Stimmzettel vor Ablauf der Beschwerdefrist vernichtet wurden, ist eine Wiederholung der Abstimmung die einzig verbliebene Möglichkeit.