Mardi, 3 décembre 2024

Erbschaft statt Arbeit besteuern – für ein gerechteres Steuersystem

Die Grünliberale Partei Kanton Bern setzt sich für eine faire und zukunftsgerichtete Steuerpolitik ein. In dieser Woche kommt eine Motion in den Grossen Rat, welche den Regierungsrat auffordert, dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung zur Neuregelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vorzulegen. Diese soll die direkte Besteuerung von Einkommen entlasten.

Kernpunkte der Motion

Der Vorstoss umfasst folgende Forderungen: Erbschaften und Schenkungen sollen unabhängig von der Beziehung zwischen Erblasser:in und Erbenden besteuert werden. Steuerumgehung soll wirksam verhindert werden. Pro erbende Person gilt ein Freibetrag von 10 Millionen Franken. Nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer sollen ausschliesslich zur Reduktion der direkten Steuern für natürliche Personen eingesetzt werden.

Grossrätin und Mitmotionärin Melanie Gasser sagt: “Es ist zentral, dass für die Vererbung von Familienbetrieben spezielle Regelungen vorgesehen werden, damit deren Fortbestand nicht gefährdet wird.“ Die Motion fordert diesbezüglich den Regierungsrat zur Lösungsfindung auf. 

 

Chancengleichheit und Sicherung Steuersubstrat
 Grossrat Tobias Vögeli zu den Zielen: «Die demographische Entwicklung zeigt, dass die Finanzierung des Staates künftig nicht mehr primär auf Erwerbseinkommen basieren kann. Während Lohneinkommen stagniert, wächst Vermögen durch Erbschaften – oft ohne erbrachte Eigenleistung. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wird die Vermögensungleichheit reduziert, ohne die Motivation zur Leistung oder den Aufbau von eigenem Vermögen zu schmälern.» Damit werde man auch dem liberalen Versprechen, sich mit eigener Arbeit auch an die ökonomische Spitze arbeiten zu können, eher gerecht. Zeitgleich kann man die Finanzierung des Staates trotz Überalterung auf zukunftsfähige Beine stellen.

 

Ein pragmatischer Ansatz
 Die Freigrenze von 10 Millionen Franken stellt sicher, dass nur sehr grosse Vermögen besteuert werden. Durch den sogenannten Lebenszeitansatz werden sämtliche Erbschaften und Schenkungen einer Person berücksichtigt. Grossrat Thomas Brönnimann sagt: “So wird verhindert, dass Steuerschwellen durch Aufteilung von Beträgen umgangen werden. Ebenso sollen Unternehmen nicht betroffen sein, und so auch die Nachfolgeregelung nicht gefährden.”

Mit dieser Motion verfolgen die Grünliberalen das Ziel, das Steuersystem gerechter, zukunftsfähiger und volkswirtschaftlich sinnvoller zu gestalten. Es ist an der Zeit, Vermögen stärker in die Verantwortung zu nehmen und den Generationenvertrag zu stärken.

 

Für Rückfragen:

Melanie Gasser, Grossrätin GLP: 079 470 03 36

Tobias Vögeli, Grossrat GLP: 078 743 53 99

Thomas Brönnimann, Grossrat GLP: 079 752 53 23