Bereits in der ersten Lesung brachte Grossrätin Barbara Mühlheim den sachlich begründeten Antrag auf eine Kürzung um fünf Prozent ein. Zum einen ist in den letzten Jahren die Teuerung im Warenkorb des Grundbedarfs negativ, ohne dass eine entsprechende Anpassung zum Beispiel der Telekommunikationskosten erfolgt ist. Sie werden immer noch zu 88.- Fr. pro Monat abgegolten. Im Weiteren ist für die Grünliberalen die Finanzierung von Alkohol und Tabak über den Grundbedarf nicht sachgerecht. Aus all diesen Gründen wäre eine Kürzung des Grundbedarfs um 5% vertretbar gewesen, auch weil die Kosten mit hohem Teuerungsindex wie Krankenkasse und Wohnkosten separat und nicht im Grundbedarf abgegolten werden. Eine Kürzung um 8% ist dagegen willkürlich und geht den Grünliberalen klar zu weit.
Die Haltung der Grünliberalen Grossratsfraktion zum Sozialhilfegesetz wurde bereits im letzten Sommer in einem Thesenpapier (Link unten) detailliert dargelegt.