Um die Fischbestände im Kanton Bern, insbesondere die Edelfischbestände wie Forellen und Äschen, steht es nicht gut. Im Vergleich zu den Zahlen vor 20 Jahren hat sich der Fangertrag mehr als halbiert. Jahrelang wurde deshalb der Bestand - leider nur mit geringem Erfolg - durch künstlichen Besatz auf Kosten der Steuerzahler unterstützt. Wegen der Sparmassnahmen im Rahmen der Aufgaben- und Strukturüberprüfung ASP des Kantons Bern müssen nun aber Fischzuchten geschlossen werden. Auf diesem Hintergrund drängt es sich auf, über eine grundsätzliche Neuausrichtung der fischereilichen Bewirtschaftung unserer Fliessgewässer nachzudenken. Die anstehende Revision der Fischereidirektionsverordnung (FiDV) würde eine gute Gelegenheit bieten, die nötigen Korrekturen vorzunehmen. Leider macht es den Anschein, dass die Regierung nur reine Kosmetik bei der Revision der FiDV betreibt, anstatt die Gelegenheit beim Schopf zu packen und einen vorwärts gerichteten entspre- chenden Richtungswechsel zu vollziehen. Mit der Interpellation «Nachhaltige und tierschutzgerechte Fischerei - Naturverlaichung statt Besatzwirtschaft» wollen wir deshalb in Erfahrung bringen, ob die Regierung nicht doch bereit ist, den notwendigen Richtungswechsel - welchen andere Kantone wie etwa Genf und Jura bereits vollzogen haben - weg von einer Besatzwirtschaft zu einer nachhaltigen, tierschutzgerechten Fischerei, vorzunehmen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen den Weg
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass mit Besatz grundsätzliche Defizite in den Lebensräumen nicht langfristig effizient behoben werden können. Besatz kann zudem die Genetik lokaler Rassen und Varietäten, welche sich über lange Zeiträume optimal an die Bedingungen der jeweiligen Gewässer angepasst haben, negativ beeinflussen und so langfristig die Bestände schwächen.
Andererseits zeigen Erfahrungen, wie sie etwa beim Äschenmoratorium in der Aare gemacht wurden, dass die natürliche Fortpflanzung in vielen Berner Gewässern durchaus noch funktioniert, sofern die Elterntiere entsprechend geschont werden. Deshalb haben regionale Fischereiorganisationen im Emmental und Oberhasli bereits im Vorfeld gefordert, dass Einschränkungen bei den Entnahmen oder auch der Verzicht auf Köderarten, die zu hohen Verlusten bei Jungfischen führen, dringend notwendig sind. Gleiche Forderungen hat der Bernisch Kantonale Fischereiverband in einer Resolution anlässlich der Präsidentenkonferenz festgehalten. Auf diesem Hintergrund drängt es sich auf, über eine grundsätzliche Neuausrichtung der fischereilichen Bewirtschaftung unserer Fließgewässer nachzudenken. Im Rahmen der Anhörung haben die Natur- und Tierschutzorganisationen die Forderungen der Fischer unterstützt und zusätzlich klare, durchwegs erhöhte Schonmasse sowie den Verzicht auf die Wiedereinführung der Fischerei mit Widerhaken z.B. auf die bedrohte Seeforelle gefordert. Leider scheint die Regierung aber auf halbem Weg stehen bleiben zu wollen, statt bei dieser anstehenden Revision die Chance für den wichtigen Richtungswechsel zu einer nachhaltigen Fischerei zu packen.
Nachhaltigkeit dank Richtungswechsel
Die Grünliberalen sind gemeinsam mit den Organisationen der Fischerei, des Natur- und Tierschutzes überzeugt, dass durch die Umsetzung der geforderten Massnahmen in den Fischereivorschriften, in Kombination mit der laufenden Verbesserung der Laichhabitate durch Renaturierungen, eine auch in Zukunft erfolgreiche und nachhaltige, tierschutzgerechte, aber für den Steuerzahler kostengünstige Freizeitfischerei möglich sein wird.