In der Motion wurde gefordert, dass die Wasserzinsen auf Basis der Vorgaben von Ende 2014 belassen und nicht ab 1.1.2015 erhöht werden, was gemäss Bund möglich wäre. Bei der Umsetzung der Motion wurde nun aber eine aus grünliberaler Sicht unerwünschte Unterteilung der Kraftwerke anhand ihrer Leistung vorgenommen, wodurch ältere Wasserkraftwerke mittlerer Leistungsfähigkeit klar benachteiligt würden. Darüber hinaus wurde der zweite Punkt der Motion, die zeitlich begrenzte Reduktion oder Aussetzung des Wasserzinses für bewilligte, aber noch nicht gebaute Grosswasserkraftwerke, nicht im Gesetz aufgenommen. Die Grünliberalen fordern deshalb in ihrer Vernehmlassungsantwort eine Nachbesserung in diesen zwei Punkten.
Jeudi, 7 janvier 2016
Teilrevision des Wassernutzungsgesetzes: Grünliberale fordern Umsetzung im Sinne der Motion Grimm
Die Grünliberalen sind wie die Regierung der Meinung, dass die Entwicklung der Strompreise auf dem europäischen Strommarkt die Rentabilität von Wasserkraftwerken in Frage stellt. Dies trifft den Kanton Bern sowohl aus energiepolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders hart. Deshalb begrüssen die Grünliberalen die vorgeschlagene Stossrichtung der Regierung bei der Teilrevision des Wassernutzungsgesetzes auf Basis der Motion Grimm (M 216-2014) grundsätzlich.