Jeudi, 31 mai 2012

Grünliberale fassen Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 17. Juni

Der Vorstand der glp Kanton Bern hat an seiner gestrigen Sitzung die Parolen zu den drei eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 17. Juni gefasst. Er empfiehlt seinen Mitgliedern ein Nein zur zweiten Bauspar-Initiative, ein Nein zur Auns-Initiative «Staatsverträge vors Volk» und ein Ja zur Managed Care-Vorlage.

Nein zur Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen»

Die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» wurde vom Vorstand deutlich mit 10:0 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen. Wie schon bei der ersten Bauspar-Initiative vor einigen Monaten sehen die Grünliberalen keinen Grund, die Wohneigentumsförderung mit weiteren Steuerabzügen zu fördern. Ausserdem benachteiligt die Initiative Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, die wenig oder gar nicht von diesem zusätzlichen steuerlichen Privileg profitieren können.

Nein zur Initiative «Staatsverträge vors Volk»

Auch die zweite Initiative, über die abgestimmt wird, stiess bei der glp auf keine Gegenliebe; der Vorstand fasste einstim-mig mit 11:0 Stimmen die Nein-Parole zur Initiative «Staatsverträge vors Volk». Die Schweizer Bürger haben bereits heute gute Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Aussenpolitik, etwa mit dem Referendum. Ausserdem würde die Flut von neuen Abstimmungsvorlagen viel Geld kosten und die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung noch steigern. Zuletzt würde die Schweizer Verhandlungsposition mit dieser Initiative deutlich geschwächt, da jeder Staatsvertrag zum Spielball der Parteien werden würde.

Ja zu Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care)

Die Managed Care-Vorlage wird vom Vorstand der glp Kanton Bern deutlich mit 9:1 Stimmen bei einer Enthaltung zur Annahme empfohlen. Die Grünliberalen hoffen, dass mit dieser Vorlage die hohe Qualität des schweizerischen Gesundheitswesen gesichert, die Effizienz gesteigert und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen gebremst werden kann. Mit dem Risikoausgleich können heutige Mängel z.B. zulasten chronisch kranker Patienten reduziert werden. Die Vorlage legt den gesetzlichen Rahmen fest, damit Krankenversicherer und Leistungserbringer innovative Modelle und Lösungen entwickeln können und Patient/-innen angeregt werden, um zu partizipieren.