Die Leistungserbringer müssen verpflichtet werden, regelmässig zu rapportieren. Nur so kann die hohe Versorgungsqualität seitens des Kantons garantiert werden. Aus Sicht der Grünliberalen müssen aber alle Leistungserbringer das LZM selbst finanzieren. Der Kanton, der bereits zu 55% die Leistungen finanziert, soll sich dort nicht auch noch beteiligen. Dies ist klar Aufgabe der Leistungserbringer. Schliesslich soll der Kanton für die ergänzende psychologische Betreuung nur den Rahmen abstecken. Eine zu starke Einschränkung der Leistungen und ein einseitiger Fokus auf religiöse Seelsorge finden die Grünliberalen falsch. Der Artikel 15 der Spitalversorgungsverordnung muss aus Sicht der Grünliberalen deshalb klar gestrichen werden. Franziska Schöni-Affolter meint dazu: «So wenig wie es Aufgabe des Kantons ist, die medizinische Indikation für eine Operation zu stellen, so wenig soll er vorschreiben, wieviel seelsorgerische Betreuung die PatientInnen während eines Spitalbesuches benötigen.»
Mercredi, 20 mai 2015
Grünliberale unterstützen eine Anpassung der Spitalversorgungsverordnung, verlangen aber den Verzicht auf Überreglementierungen
Für die Grünliberalen ist es wichtig und richtig, dass die Spitalversorgungsverordnung an die heutigen Verhältnisse angepasst wird. Die Grünliberalen unterstützen die Konkretisierung der Kriterien für die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler. Weiter unterstützen sie grundsätzlich, dass von den Betreibern der Spitäler ein Lebenszyklusmanagement (LZM) gefordert wird.